Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was kostet ein Kind?

Dummerjan, Thursday, 11.06.2009, 10:00 (vor 6042 Tagen) @ Die kleine Unbekannte

Na toll, das ist nichts, was sich ein halbwegs begabter User nicht

auch

mit Photoshop zurechtbasteln kann.

Siehste, das meine ich mit, dann kommt nix mehr.
mehr nicht.

Hardy


In einem öffentlichen Forum ist eben nicht alles beweisbar.
Was solls, wenns besser in Dein Weltbild paßt.

Was deutlich einfacher zu sein scheint, als den Beweis anzutreten.
Was solls, den Schampus werd ich auch anderweitig los.

Also, ich setze eine Frist bis zum 30.Juni 2009. Wenn bis dahin kein Beweis für ein in der gemeinsamen Familie erzieltes Lebensarbeitseinkommen der Frauen welches das der Männer in der Familie übersteigt angetreten ist, verfällt der ausgelobt Preis von einem Sechserpack Champagner.

Als Beweis gelten Kopien rentenrechtlich verwertbare Nachweise bzw ein Rentenbescheid, der den Versicherungsverlauf beschreibt. Der Nachweis kann gepostet werden. Auf Wunsch richte ich auch eine Einmaladresse für eine e-mail ein, an die die Kopien der Unterlagen gesandt werden können.


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