Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Internet muss als böser "Täter" herhalten

Die kleine Unbekannte, Wednesday, 10.06.2009, 23:21 (vor 6043 Tagen) @ GuterPaps

Es muss sich aber in Relation setzen lassen, da unser Rechtssystem die
Dauer von Haftstrafen relativiert. Wen würdest du eher aus dem Knast
lassen, die Bauchaufschlitzerin oder den Frizl?

Bedenke:
Fritzl kann seine Tat nicht wiederholen (müsste sich erst ein neues
Grundstück kaufen, zum "Bunkerbau").
Eie Bauchaufschlitzerinen offenbar schon, wie sich anschaulich an dem
einen Beispiel zeigt.

Ich würde keinen von beiden je wieder aus dem Gefängnis lassen, da beide - auf gut Deutsch gesagt - so sehr einen an der Waffel haben, daß sie einfach nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden dürfen.

Grundsätzlich fände ich es auch nicht schlecht, die Haftstrafen zu summieren (wie in den USA). Also Fritzl sitzt alle Vergewaltigungen und den Mord durch Unterlassen hintereinander ab. Das gleiche gilt für diese Frauen.
Auch sollte "lebenslänglich" wirklich das bedeuten, was das Wort eben bedeutet.

Bei der Strafe würde mich die Wiederholbarkeit übrigens gar nicht interessieren.

Die kleine Unbekannte


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