Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Problematik bei der Betrachtungsebene

adler, Kurpfalz, Wednesday, 10.06.2009, 18:49 (vor 6043 Tagen) @ ElisabethWinsor
bearbeitet von adler, Wednesday, 10.06.2009, 18:53

Beim Kind ist zu
berücksichtigen, dass es sich juristisch gesehen nicht um einen
Menschen/Person handelt da es ja noch nicht "geboren" war.

An der Abtreibungsdiskussion läßt sich sehr schön verdeutlichen, daß es den Protagonisten eben nicht um eine sachliche Diskussion geht, sondern darum eine Ideologie zu installieren. Eine Ideologie als ein um sich selbst kreisendes System muß aber in Schwierigkeiten kommen, wenn es auf die Wirklichkeit trifft. Ein Wissenschaftler würde, wenn sich bei der Überprüfung seiner Thesen Widersprüche ergeben (Falsifizierung), diese verfeinern und anpassen und sie so immer weiter der Realität annähern, die er zu beschreiben versucht.

Eine IdeologIn, insbesondere eine narißtische, feministische kann das nicht. Sie wird sich die Wirklichkeit immer wieder zurechtbiegen, bis sie sich ihrer Ideologie anpaßt. So entsteht ein gigantisches Lügengebäude, das in sich selber widersprüchlich ist und das mit immer neuen Lügen gestützt werden muß, damit es nicht mir einem Schlag vollständig in sich zusammenfällt. Es wird dadurch aber nicht etwa stabiler, sondern immer instabiler, weil es sich ja immer weiter von der Wahrheit, d.i. Realität entfernt. Das ist auch der Grund, warum jede Ideologie auf Dauer keinen Bestand haben wird.

Beispiel Abtreibungsdiskussion:
Es begann 1971 mit einer reißerischen Auflage des 'Stern'. „Wir haben abgetrieben“ bekannten 371 Prominente unter Anleitung von Frontfrau Alice S. Später dann bekannte ein von ihnen, Nori Möding: „„Die meisten von uns hatten gar keinen Schwangerschaftsabbruch hinter sich.“ Auch die InitiatorIn Alice S. bestätigte daraufhin, dass sie nicht abgetrieben hatte fügte aber flink hinzu: „Aber das spielte keine Rolle. Wir hätten es getan, wenn wir ungewollt schwanger gewesen wären.“
Hätte, wäre, wenn. Die Wahrheit spielt keine Rolle, wenn sie nicht einzupassen geht. Alles begann also mit einer Lüge, die mit einer weiter Lüge gerechtfertigt wurde. Denn wie will sie wissen, was sie und vor allem, was Andere getan hätten, wenn wäre wenn gewesen wäre.

Mein Bauch gehört mir“, hieß die kindische Parole, als ob der Mensch, der sich da entwickeln will, bis er auch außerhalb dieser Schutzhöhle existieren kann, so überhaupt nichts mit einem Menschen gemein hätte. Dieser beginnende Mensch war also nichts weiter als ein Furunkel, das es einfach zu entfernen galt, wenn es frau nicht paßte. Es war mehr eine Krankheit. Nichts menschliches sollte ihm zugeschrieben werden. So fällt das Morden leichter. Es ist wie im Krieg, wo auch dem Gegner Kosenamen zugeschrieben werden um ihn zu entmenschlichen und so versucht wird das Gewissen ruhigzustellen beim grausamen Tun.

Nun, juristisch hat dies nicht ganz geklappt, jedenfalls nicht widerspruchsfrei. Wie sollte es auch gehen? Ein Schwangerschaftsabbruch, was ja nichts anderes ist, als einen Menschen abzuschneiden vom Leben und da dieser Mensch wehrlos ist also ein Mord, ist ja nach wie vor strafbewehrt. Wenn auch meist anders getutet wird, damit es den Schwestern möglichst leicht gemacht wird bei ihrer Entscheidung und die nicht etwa anfangen nachzudenken. Es mußten aber Ausnahmen geschaffen werden, um das BVerfG ruhig zu halten, damit es seine Zustimmung geben konnte.
Diese Ausnahmen aber wurden zur Regel. 97,35% der Lebensunterbrechungen beriefen sich 2007 in Deutschland auf die soziale Indikation. Und das in immer noch einem der reichsten Länder der Erde. Und das trotz Beratung zu Hilfsangeboten, Babyklappe und der Möglichkeit einer Weggabe zur Adoption. Realiter tut die Justiz also so, als sei der Embryo kein Mensch, sonst müßte sie diesen Massenmord ja verfolgen und ihn so einzudämmen versuchen. Ein Embryo kein Mensch, nur ein Zellkumpen, eine Verfügungsmasse zur freien Dispostion. Hier schon. Anderereseits aber auch wieder nicht. Es geht nur, indem wir anderes einfach ausblenden, weil diese Wahrheiten einfach nicht zur infamen Lüge passen wollen. Beispiele:

Das Embryonenschutzgesetz (ESchG)
Mit Embryonenschutzgesetz wird ein Bundesgesetz bezeichnet, das die künstliche Fortpflanzung und den Umgang mit Embryonen regelt bzw. einschränkt.
Das ESchG enthält z.B. in § 2 ein Verbot des Verkaufs und Erwerbs von Embryonen, in § 6 ein Klonverbot und in § 3 ein Verbot der Geschlechtswahl bei künstlicher Befruchtung.

Sieh an! Plötzlich ist diese Etwas, das kein Mensch doch irgendwie etwas Besonders und muß besonders geschützt werden. So leicht und widersprüchlich nähern wir uns also wieder der Wirklichkeit. Aber es kommt noch besser.

Erben - Embryo
§ 1923 II BGB.
Erben kann neben lebenden Personen im übrigen aber auch noch derjenige, der zur Zeit des Erbfalls zwar noch nicht lebte, aber schon gezeugt war

§ 1923 Erbfähigkeit
(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.

Wenn es um Geld geht, dann ist dieser Zellhaufen plötzlich doch wieder wer, er kann nämlich erben. Jetzt ist er plötzlich doch wieder sowas wie ein Mensch.
Die Verquastheit dieser juristischen Kunstprodukte, die sich aus der Willkür einer ideologisierten Gesetzgebung zwangsläufig ergeben, ist nicht mehr zu überbieten.

Gruß
adler

--
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