Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Problematik bei der Betrachtungsebene

GuterPaps, Wednesday, 10.06.2009, 17:47 (vor 6043 Tagen) @ ElisabethWinsor

Es ist normalerweise nicht meine Art in eine Diskussion zu platzen und
unqualifiziert etwas zu schreiben.

Im gegenteil, klingt logisch.

Denn in der Meldungen wird ja explizit hervorgehoben, "Der Tod des Neugeborenen könnte zu einer weiteren Mordanklage führen". Der Satz ergibt erst nach dieser Überlegung einen Sinn. Die müssen sozusagen vorsichtig sein, dass die nicht die ganzen Abtreibungshandlanger-des-Todes wegen Massenmord in die Pfanne hauen. Denn die machen ja bekanntlich nichts anderes als ihren Broterwerb mit dem täglichen herausschlitzen von kerngesunden Kindern nachzukommen.

Ich denke die werden nen Scheiß tun. Eine zweite Mordanklage wird es aus deinem genannten Grund nicht geben. Darum werde ich meine Frizel-Aussage nun deiner wichtigen Anmerkung anpassen:

...dass der Fall des Josef Fritzl "dem Inzest-Monster von Amstetten" gegen derartige Horroraktionen von solchen Weibern wie ein Lausbubenstreich erscheint
, gilt natürlich nur wenn man es nicht durch die feministische Todes-Brille betrachtet. Für Feminatstreue ist dieser Fall natürlich nur so etwas, wie eine leichte Körperverletzung mit Todesfolge.

Tschuldigung Die kleine Unbekannte, dass ich das nicht berücksichtigt hatte.
Ich finds aber trotzdem gut, dass wir drüber geredet haben.


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