Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Kein Vaterschaftstest = Kein Unterhalt

adler, Kurpfalz, Friday, 24.04.2009, 20:38 (vor 6089 Tagen) @ Flohgast


Dieses Gesetz ist staatliche Rechtsbeugung zur Verhinderung zur Aufdeckung
von:
Personenstandsfälschung gem. § 169 (StGB)
Betrug (§ 263 StGB)
Mittelbare Falschbeurkundung § 271 (StGB)

Hallo Flohgast.

§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar. ...

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter !!
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt ...

Naja, weil das Gesetz ja nur vom Täter spricht, ist die TäterIn natürlich auch nicht zu belangen. Pech gehabt, Kuckucksvater!

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar


gesamter Thread:

 

powered by my little forum