Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Kein Vaterschaftstest = Kein Unterhalt

Adam, Friday, 24.04.2009, 19:01 (vor 6089 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

'...Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung wie
Vaterschaftstests sind dem Gesetz zufolge nur zulässig, wenn die zu
untersuchende Person eingewilligt hat....'

Dann kann ja kein potentieller Vater mehr zu Test und Unterhalt gezwungen
werden.

Die zu untersuchende Person wäre allerdings in unserem Falle minderjährig. Bei Minderjährigen müßten folglich die gesetzlichen Vertreter zustimmen können, zu denen nun einmal zumindest bei Verheirateten auch der Vater gehört. DAS ist das entscheidende Problem: das Recht, als gesetzlicher Vertreter für mein Kind zu entscheiden, kann mir doch gar nicht genommen werden.

Adam


gesamter Thread:

 

powered by my little forum