Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Kein Vaterschaftstest = Kein Unterhalt

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 24.04.2009, 15:23 (vor 6089 Tagen) @ Provokat

'...Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung wie Vaterschaftstests sind dem Gesetz zufolge nur zulässig, wenn die zu untersuchende Person eingewilligt hat....'

Dann kann ja kein potentieller Vater mehr zu Test und Unterhalt gezwungen werden.

Viele Grüße
Wolfgang


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