Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Vaterschaftstest = Kein Unterhalt

Flohgast @, Friday, 24.04.2009, 19:52 (vor 6089 Tagen) @ Adam

Bei Minderjährigen müßten folglich die gesetzlichen Vertreter zustimmen
können, zu denen nun einmal zumindest bei Verheirateten auch der Vater
gehört. DAS ist das entscheidende Problem: das Recht, als gesetzlicher
Vertreter für mein Kind zu entscheiden, kann mir doch gar nicht genommen
werden.

Adam

Hallo Adam,

sollte herauskommen, das das Kind nicht von dir abstammt, hast du garantiert nach Ansicht
dieser Rechtsverdreher gegen das Gesetz verstoßen.


Dieses Gesetz ist staatliche Rechtsbeugung zur Verhinderung zur Aufdeckung von:
Personenstandsfälschung gem. § 169 (StGB)
Betrug (§ 263 StGB)
Mittelbare Falschbeurkundung § 271 (StGB)

Gruß
Flohgast


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