Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundsätzliche Klarstellung: Herres, Herman & Verfassungsschutz

Gasttt, Wednesday, 22.04.2009, 16:37 (vor 6091 Tagen) @ Chato

schwerstkrimineller Hochverräter, Volksverhetzer und Landfriedensbrecher


Nun, falls Herr Herres sich durch diese Worte beleidigt fühlen sollte,
kann er mich ja verklagen. Das wäre eine ziemlich interessante
Konstellation. Ein Rundfunk-Intendant, der eine bekannte und bei den
Zuschauern sehr beliebte Mitarbeiterin wegen der gerichtsnotorisch
verleumderischen
Falschbehauptung einer NS-Gesinnung feuert, klagt
hernach dagegen, daß sein Treiben in der impertinenten Öffentlichkeit mit
Methoden verglichen wird, wie wir sie von den Nationalsozialisten kennen.
Echt lustich, dieses spezielle Szenario, und ganz bestimmt gut für viele,
nette Späßchen.

Nur wird dir dann der Richter nicht gerade schonend beibringen, daß das eine mit dem anderen ncihts zu tun hat, Herr Herres Frau Herrman niemals als schwerkriminelle Hochverräterin bezeichnet hat und selbst wenn, Revangefouls nicht nur beim Fußball hart bestraft werden.
Kündigungen regelt das Arbeitsgericht und meiner Info nach wurde dies schon geregelt.
Wenn DU was zu regeln hast, machs über Gericht. Mobbing - auch im Internet - kostet gerne auch ein paar tausend Euro und gilt nicht zu unrecht als feige, hinterhältig und dumm - außer bei anderen feigen, hinterhältigen und dummen!


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