Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Wobei...

Steve, Thursday, 05.03.2009, 12:16 (vor 6139 Tagen) @ Diana

Den Unterhaltsanspruch verwirkt, wer aus einer intakten Ehe
ausbricht. Haben sich die Partner aber über die Jahre auseinandergelebt

und

einer geht fremd, dann muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden, soweit

die

anderen Voraussetzungen erfüllt sind.


... das natürlich Unfug ist, selbst wenn es sich auf den ersten Blick
"logisch" anhört. Unfug deshalb, weil keiner "ausbrechen" würde, wenn die
Ehe WIRKLICH "intakt" ist! Dann war diese Ehe nur nach äußerem Anschein
"intakt" - die klassische bürgerlich-spießige Fassade also. Aber INNEN war
da GAR NIX "intakt" - vielleicht von Anfang an nicht, nie. Ein
Wolkenkuckucksheim, Luftschloss, gegenseitige und/oder Selbstverarsche. Sie
haben halt ein bisschen (oder auch länger) "intakte Ehe" GESPIELT... das
ist wie "Vater, Mutter, Kind" im Puppenhaus - nur mit echten Menschen, und
keiner hat's gemerkt.

Das ist kein Unfug sondern gerade der "Witz" an der Sache:
Wenn tatsächlich nur einer "spielt" ist dies böswillig und begründet eben den Verlust des Unterhaltsanspruchs


gesamter Thread:

 

powered by my little forum