Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wobei...

Diana, Sachsen, Thursday, 05.03.2009, 01:13 (vor 6139 Tagen) @ Rainer

Den Unterhaltsanspruch verwirkt, wer aus einer intakten Ehe
ausbricht. Haben sich die Partner aber über die Jahre auseinandergelebt und
einer geht fremd, dann muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden, soweit die
anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

... das natürlich Unfug ist, selbst wenn es sich auf den ersten Blick "logisch" anhört. Unfug deshalb, weil keiner "ausbrechen" würde, wenn die Ehe WIRKLICH "intakt" ist! Dann war diese Ehe nur nach äußerem Anschein "intakt" - die klassische bürgerlich-spießige Fassade also. Aber INNEN war da GAR NIX "intakt" - vielleicht von Anfang an nicht, nie. Ein Wolkenkuckucksheim, Luftschloss, gegenseitige und/oder Selbstverarsche. Sie haben halt ein bisschen (oder auch länger) "intakte Ehe" GESPIELT... das ist wie "Vater, Mutter, Kind" im Puppenhaus - nur mit echten Menschen, und keiner hat's gemerkt.


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