Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten

Chato, Wednesday, 04.03.2009, 16:50 (vor 6140 Tagen) @ Mirko

Guten Tag Mirko!

Den Tatbestand der "groben Unbilligkeit" gab es formal schon immer. Es liegt halt am jeweiligen Richter (bzw. der Richterin), ob das im konkreten Fall als gegeben angesehen wird, und Richter hängen nun einmal i.d.R. vom Zeitgeist ab, um so stärker, je ideologischer, regelloser, unverbindlicher, moralisch zerrütteter und kollektivistischer eine Gesellschaft ist.

Da wir im Rahmen der herrschenden hedonistischen Grundhaltung alle "total frei" sind und tun und lassen dürfen, was wir möchten (so wir's denn können und wollen und also dem Zeitgeist huldigen), ist grobe Unbilligkeit in der Regel nicht gegeben, ganz egal wie sehr das Regeln widerspricht, die von der herrschenden "Freiheit" besiegt worden sind.

Jede Dummheit, der man einmal zugestimmt hat, wird abbezahlt, bis alles getilgt ist – im Großen wie im Kleinen. Das ist übrigens auch der tiefere Grund für den Feminismus.

Nick

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Wenn wir Toren wüßten, daß wir welche sind, wären wir keine.


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