Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die ganze Wahrheit.

Rainer ⌂, Thursday, 05.03.2009, 00:16 (vor 6139 Tagen) @ Mike

Leider für mich zu spät, aber wenn das stimmt ......Der Hammer!

Den Unterhaltsanspruch verwirkt, wer aus einer intakten Ehe ausbricht. Haben sich die Partner aber über die Jahre auseinandergelebt und einer geht fremd, dann muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden, soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Rainer

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