Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Ehevertrag darf Männer nicht arm machen

Christian2, Saturday, 03.01.2009, 15:27 (vor 6199 Tagen) @ Dampflok

Nochmals - falls es untergegangen sein sollte: das Urteil ist keine
Konzession an irgendein "Lebensrecht" der Männer oder gar an "Sitte" (auch
wenn es so dargestellt wurde) - es geht dem Staat einzig und allein um die
Vermeidung des Zahlens von Sozialhilfe an den Mann!

Kernargument des Urteils war, daß dieser Ehevertrag einen "Vertrag zum
Nachteil Dritter" darstellt - und dieser "Dritte" ist der Staat, der die
vertraglich festgelegte Summe mit aufzubringen hätte, weil der Mann ja
dadurch unter die Sozialhilfebedüftigkeit fällt.

Würde er nur einen Cent über Harzt4 seines Geldes behalten können, wäre
ich davon überzeugt, daß das Urteil anders ausgegangen wäre. Denn dann
würde dieser Mann dem Staat ja nichts kosten.

Volle Zustimmung! Es geht dem Staat (männerfeindliche Parteien und Frauen) nicht um Gerechtigkeit, sondern der Staat sich vor Unterhaltszahlungen an Männer drücken will! Die Gerechtigkeit wurde 1977 von der männerfeindlich geschlechterrassistischen SPD abgeschafft, indem man das Schuldprinzip ins heutige Willkürprinzip abgeändert hat. Eine schuldige Frau würde nach dem alten Schuldprinzip dem Staat zur Last fallen, deshalb vergreift man sich immer am männlichen Geschlecht der zum Unterhaltssklaven degradiert wurde und ihn dann wie einen Verbrecher behandelt, wenn Er nicht Sklavenarbeit für arbeitunwillige Frau (schuldige Schmarotzerin) leistet.


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