Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Ehevertrag darf Männer nicht arm machen

Dampflok, Saturday, 03.01.2009, 11:48 (vor 6199 Tagen) @ chrima

Wenn ein Mann nach der Scheidung wegen Unterhaltszahlungen in die
Sozialhilfe abrutscht, ist der Ehevertrag sittenwidrig. Das hat der
Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil ist ein Novum: Bislang hatte

der

Gerichtshof nur Verträge aufgehoben, bei denen Ehefrauen schwer
benachteiligt wurden.

http://www.welt.de/finanzen/article2960568/Ein-Ehevertrag-darf-Maenner-nicht-arm-machen.html


Man sieht also, dass Eheverträge keine Verträge sind, da diese

jederzeit

von Gerichten aufgehoben werden können. Um viel Geld zu sparen, solte

man

erst gar nicht heiraten in dem Saustall von Bananenrepublik

Deutschland!

Als meine russische Lebenspartnerin die Nachricht hörte, schaute sie mich
an und meinte "Unterhalt nach der Scheidung? Ihr Deutschen spinnt doch!".
Hoffentlich hat diese gute Nachricht sie nicht auf schlechte Ideen
gebracht!

Nochmals - falls es untergegangen sein sollte: das Urteil ist keine Konzession an irgendein "Lebensrecht" der Männer oder gar an "Sitte" (auch wenn es so dargestellt wurde) - es geht dem Staat einzig und allein um die Vermeidung des Zahlens von Sozialhilfe an den Mann!

Kernargument des Urteils war, daß dieser Ehevertrag einen "Vertrag zum Nachteil Dritter" darstellt - und dieser "Dritte" ist der Staat, der die vertraglich festgelegte Summe mit aufzubringen hätte, weil der Mann ja dadurch unter die Sozialhilfebedüftigkeit fällt.

Würde er nur einen Cent über Harzt4 seines Geldes behalten können, wäre ich davon überzeugt, daß das Urteil anders ausgegangen wäre. Denn dann würde dieser Mann dem Staat ja nichts kosten.


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