Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Ehevertrag darf Männer nicht arm machen

Pööhser Frauenfeind, Saturday, 03.01.2009, 12:25 (vor 6199 Tagen) @ Dampflok

Nochmals - falls es untergegangen sein sollte: das Urteil ist keine
Konzession an irgendein "Lebensrecht" der Männer oder gar an "Sitte" (auch
wenn es so dargestellt wurde) - es geht dem Staat einzig und allein um die
Vermeidung des Zahlens von Sozialhilfe an den Mann!

Kernargument des Urteils war, daß dieser Ehevertrag einen "Vertrag zum
Nachteil Dritter" darstellt - und dieser "Dritte" ist der Staat, der die
vertraglich festgelegte Summe mit aufzubringen hätte, weil der Mann ja
dadurch unter die Sozialhilfebedüftigkeit fällt.

Würde er nur einen Cent über Harzt4 seines Geldes behalten können, wäre
ich davon überzeugt, daß das Urteil anders ausgegangen wäre. Denn dann
würde dieser Mann dem Staat ja nichts kosten.

Seh ich auch so. Hier zeigt sich das gemeinsame Interesse des Staates und der Frauenlobby, den Mann als Versorger zu erhalten. Im vorliegenden Fall konnte der Mann die Frau nicht versorgen, und die Versorgung hätte der Staat übernehmen müssen.


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