Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nach Kurz-Ehe begrenzter Unterhalt

Maesi, Monday, 08.12.2008, 21:37 (vor 6224 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Hallo Wolfgang

Der Begriff der 'nachheheleichen Solidarität' scheint ohnedies einem
kranken Hirn entsprungen - Solidarität gibt es während der Ehe,
nicht danach, denn da gibt es eben keine Ehe.

Zustimmung. Wobei die Solidaritaet waehrend der Ehe anno 1977 faktisch abgeschafft wurde. Haette man 1977 die Reform richtig durchgezogen, dann haette man die Zivilehe als einfachen kuendbaren Vertrag begriffen, der mit der Scheidung ordentlich gekuendigt werden kann. Was die nachehelichen Folgen anbelangt, koennen die beiden geschiedenen Ehegatten einen neuen Vertrag ueber die Aufteilung dieser Folgen abschliessen; sofern dieser nacheheliche Vertrag gebrochen wird, ist er null und nichtig und zieht gegebenenfalls eine Schadenersatzzahlung nach sich. Das waere eine gute liberale Loesung gewesen.

Aber wie ueblich haben sich die Parlamentarier damals wieder einmal darauf geeinigt, dass der deutsche Buerger voellig unmuendig sei und seine Privatangelegenheiten nicht selber regeln koenne. Der Staat weiss ja erwiesenermassen viel besser, was gut ist fuer den Untertanen als dieser selbst - meinen zumindest die Politiker.

Wieso gibt es eigentlich immer noch Männer, die ein höheres Einkommen
beziehen als ALG2 und die dennoch heiraten?

Weil Maenner groesstenteils nicht des Geldes wegen heiraten. Nach der Scheidung ist Geld hingegen das einzige, was in diesem Staate noch zaehlt; das verdraengen viele heiratswillige Maenner. Aber die Zahl derer die merken, wie sie vom Staat mit seinem Familien- und Scheidungsrecht nach Strich und Faden ver*rscht werden, waechst. Moege diese Zahl nur weiter wachsen...


Gruss

Maesi


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