Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Am besten Heiratsschwindler erst gar nicht zu heiraten n/t

Christian2, Sunday, 07.12.2008, 12:31 (vor 6225 Tagen) @ Don Peppino

Wenn eine Ehe nur wenige Jahre bestanden hat, dürfen die anschließenden
Unterhaltszahlungen zeitlich begrenzt werden. Das geht aus einem Urteil
des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Die Regelung gelte auch,
wenn die Ex-Frau krank und deshalb arbeitsunfähig ist. Denn die
"nacheheliche Solidarität" führe nicht zu einem zeitlich unbegrenzten
Anspruch auf Krankenunterhalt,urteilten die Richter.
Eine Befristung könne nur bei langer Ehedauer,
beispielsweise von 20 Jahren und mehr, entfallen. Az:
9 UF 238/08 vom 10.9.2008


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