Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eine Frage an die geschichtskundigen Männer im Forum

Hemsut, Sunday, 07.12.2008, 16:42 (vor 6225 Tagen) @ roser parks

Art. 27. Ruhen des Gemeindewahlrechts. Die Ausübung des Wahlrechts ruht
für die Soldaten während der Dauer der Zugehörigkeit zur Wehrmacht.

... das bezieht sich doch nur auf das aktive Wahlrecht?!

Ratlos - Hemsut


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