Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eine Frage an die geschichtskundigen Männer im Forum

Donna Amaretta, Sunday, 07.12.2008, 15:26 (vor 6225 Tagen) @ Pööhser Frauenfeind

Es gibt im Rahmen der sogenannten Genderstudies Bestrebungen, den
Nationalsozialismus mit dem Attribut "männlich" zu etikettieren.
Insbesondere soll, so wie immer, wenn Gendertanten ihre "Wissenschaft"
betreiben, die Frau pauschal als Opfer männlicher Gewalt dargestellt
werden, während weibliche Täterinnen und Profiteurinnen des NS wenn
überhaupt, dann nur am Rande erwähnt werden.

PF

Auf deine eigentliche Frage habe ich keine Antwort.

Was jedoch weibliche Täterinnen betrifft,habe ich etwas für dich abgetippt.
Es ist eine Sache,schlicht zu wissen,das es weibliche Täterinnen gab,
erschreckender jedoch,eine solch eingehende Beschreibung der Unmenschlichkeit zu lesen.

Der Artikel ist zu lang,um ihn vollständig abzutippen,dieser Auszug enthält die wichtigen Punkte.

Er stammt aus einem SPIEGEL , 9.Nov. 1960 Nr 46/Seite 47

Gruß,Donna Amaretta

ÄRZTE

OBERHEUSER: Scherben in der Wunde

Kontrahenten in dem Verfahren,das am 22.November vor dem Landesverwaltungsgericht in Schleswig zur Verhandlung ansteht,sind der schleswig-holsteinische Innenminister Helmut Lembke genannt von Soltenitz und die ehemalige KZ-Experimentatorin Dr. Hertha Oberheuser,jetzt praktische Ärztin in Stocksee bei Kiel.

Freilich: der Schleswiger Prozeß wendet sich nicht gegen die schwerbelastete Medizinerin,sondern gegen den unbescholtenen Lembke.

Heraufbeschworen wurde diese Verkehrung der Fronten dadurch,daß sich Lembke unterfing,der Oberheuser,die erwisenermaßen deutschen wie ausländischen Konzentrationären das Leben gewaltsam verkürzte,kraft Dienstherrenamt die Approbation zu entziehen.
...
...Dabei ist gerade dieser Fall juristisch denkbar unproblematisch :
Minister Lembke kann sich auf die nach wie vor in Kraft befindliche Reichsärzteordnung vom Jahre 1935 berufen,deren Paragraph 5 unter anderem besagt:"Die Bestallung ist zurückzunehmen...wenn durch eine schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlung des Arztes erwiesen ist,daß ihm für die Ausübung des ärztlichen Berufes erforderliche Eignung oder Zuverlässigkeit fehlt".

Daß diese gesetzeskräftige Voraussetzung für den Approbations-Entzug gegeben ist,hätte Minister Lembke auch dann annehmen dürfen,wenn er nicht -rein zufällig-Verwaltungsrechtler wäre : Dr. Oberheusers ärztliches Vorleben spricht für sich .

Diese Ärztin ließ sich 1940-sie war damals 29-auf eine Zeitungsannonce hin für eine medizinische Tätigkeit ins Frauenkonzentrationslager Ravensbrück engagieren,wo unter der Leitung des SS-Obergruppenführers und Professors Dr. Karl Gebbardt an Häftlingen sogenannte Sulfonamid-,Knochentransplantations-und Phlegmone-Versuche vorgenommen wurden.

Sulfanomide werden heute zur Bekämpfung bakterieller Infektionen angewandt:
Um die Wirksamkeit dieser Heilmittel auszuprobieren,wurden in Ravensbrück weiblichen Häftlingendie Schenkel aufgeschlitzt uns außer entsprechenden Bakterienkulturen auch Holzteilchen und Glasscherben in die Wunden gelegt.

Für jede Versuchsreihe wurden sechs bis zehn meist polnische junge Mädchen -wie Professor Eugen Kogon in seiner SS-Staat-Studie feststellt:"in der Regel die schönsten"-ausgesucht:
"Die rein zur Beobachtung des Krankheitsfortschrittes nicht weiterbehandelten Opfer starben unter grausamen Schmerzen."

Ähnlich war der Vorgang bei den Phlegmone - Versuchen : Die Phlegmone -Zellgewebsentzündungen - wurden bei Häftlingen ebenfalls künstlich hervorgerufen, "um die Folgeerscheinungen von schweren , nicht behandelten Schußwunden zu studieren".Außerdem wurden Gasbrandkulturen erzeugt,bei denen -um Wundverschmutzungen im Schützengraben "nachzuvollziehen" - Erde in die wunde gestreut wurde.

Bei allen Versuchen hat die Ärztin Oberheuser,wie 1947 vor dem Alliierten Militätgerichtshof I in Nürnberg festegestellt wurde,aktiv mitgewirkt.
Eine überlebende Zeugin,die Polin Wladislawa Karolewska,sagte nach dem Kriege aus: "Während ich im Krankenhaus(des Konzentrationslagers Ravensbrück) lag,
behandelte mich Dr. Oberheuser auf grausamste Art und Weise."

Und eine deutsche Zeugin,Frau Anna Heil aus Frankfurt,die vom gewaltsamen Tod ihrer Schwester in Ravensbrück erfahren hatte,berichtete:
"Ich ging zu Dr. Oberheuser und fragte sie in der vorgeschriebenen Habachtstellung,ob sie,die ja die letzte war,die meine Schwester lebend gesehen hatte,mir nicht irgendetwas auszurichten hätte.Die Oberheuser bekam einen Wutanfall.sie trat mir ins Gesicht uns dann in den Magen und schrie`Weg ist sie!Weil sie ein unnötiger fresser war,den wir nicht gebrauchen können`"

Nicht weniger unmenschlich war Dr. Oberheusers rolle bei den Knochenregenerations-und Transplantationsversuchen,die unter anderem wie folgt beschrieben wurden: "Auf dem Operationstisch wurden die (gesunden) Beine (eines Häftlings) mit dem Hammer zerschlagen und nachher mit Klammern und ohne Klammern reponiert."

Häftlinge,die solche Torturen lebend überstanden,bekam die Ärztin Oberheuser zu einer speziellen Nachbehandlung.Einer der früheren Ravensbrücker Lagerärzte,ein Dr.Rosenthal,sagte in Nürnberg aus:
"Ich habe einige Male gesehen,daß Dr. Oberheuser Häftlingen Benzin-Injektionen gab...Die Wirkung war das Bild eines akuten Herztodes,die Patienten bäumten sich auf,dann brachen sie plötzlich zusammen.Es dauerte zwischen drei und fünf Minuten von der Einführung der Spritze bis zum Tode.bis zum letzten Augenblick waren die Patienten bei vollem Bewusstsein."

der Militärgerichtshof verurteilte die Ärztin Oberheuser,die bei den einzelnen Versuchen jeweils "Haupttäterin oder Mittäterin" war,zu zwanzig Jahren Haft,die sie freilich nicht abzusitzen brauchte: Sie wurde bereits 1952 aus der Festung Landsberg,dem zeitweiligen Asyl Hitlers,entlassen.

Der Weg in ein neues Leben war für Dr. Hertha Oberheuser leichter,als dies gemeinhin bei Vorbestraften der Fall zu sein pflegt.
Sie wurde durch ein Schreiben des Bundesarbeitsministeriums als Spätheimkehrerin anerkannt und zu bevorzugter beruflicher Förderung eigens empfohlen.
Mit einem solchen Papier fand die Oberheuser als Ärztin freundliche Aufnahme in der evangelischen Johanniter-Heilstelle Plön und hätte hier wahrscheinlich auch heute noch ein Wirkungsfeld,wenn nicht 1956 der Kieler Oberstaatsanwalt Rosga wegen des Verdachts strafbarer Handlungen,die in Nürnberg nicht abgeurteilt wurden,ein neues Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin eröffnet hätte.
...


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