Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Görgülü: Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt

Melon, Saturday, 11.10.2008, 14:51 (vor 6282 Tagen) @ Christine

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/08

Naumburg, den 8. Oktober 2008

(OLG NMB) Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt

War in der BRD nicht anders zu erwarten.

"Nach der Veröffentlichung belastender Dokumente durch die DDR, Polen und die Tschechoslowakei kam es zu einer großen Anzahl von Anzeigen gegen Richter wegen Todesurteilen aus der NS-Zeit. Strafverfahren wurden pflichtgemäß eingeleitet und eingestellt. Selbst wenn das Todesurteil als Unrecht angesehen wurde, konnte den beteiligten Richtern daraus kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Dieses überraschende und erschreckende Resultat folgte aus der Interpretation der Strafvorschrift Rechtsbeugung i. S. v. § 336 StGB durch die bundesdeutsche Justiz in den fünfziger Jahren. Da die Norm vor allem die Entscheidungsfreiheit des Richters schütze, mache sich ein Richter wegen eines Fehlurteils nur dann strafbar, wenn er mit direkten Vorsatz das Gesetz gebrochen habe.

Die angeklagten Richter konnten also behaupten, sie hätten ihr Urteil
für Rechtens gehalten, um jeder Strafverfolgung zu entgehen.
...
1956 behandelte der BGH SS-Standgerichte als ordnungsmäßiges Gericht,
und das Urteil als dem damaligen Recht entsprechend.
...
Kein Richter oder Staatsanwalt wurde in der BRD wegen tausendfachen
Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt."

aus: "Die Justiz im Dritten Reich" von Peter Müller-Engelmann, in:
"Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 81


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