Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Bin gespannt, ob und wie die Medien darüber berichten werden n/t

Christian2, Saturday, 11.10.2008, 10:17 (vor 6282 Tagen) @ guest

Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall jedenfalls

aus

tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines
Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines
Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von

ihm

als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe.

Nach §

196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der
Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am
weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für

eine

Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied
eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die

Entscheidung

gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betracht kommenden
Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten
hätten sich hierzu nicht geäußert.


*kotz*


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