Bin gespannt, ob und wie die Medien darüber berichten werden n/t
Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall jedenfalls
aus
tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines
Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines
Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von
ihm
als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe.
Nach §
196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der
Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am
weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für
eine
Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied
eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die
Entscheidung
gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betracht kommenden
Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten
hätten sich hierzu nicht geäußert.
*kotz*
gesamter Thread:
- Görgülü: Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt -
Christine,
11.10.2008, 07:57
- Görgülü: Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt -
guest,
11.10.2008, 09:30
- Bin gespannt, ob und wie die Medien darüber berichten werden n/t - Christian2, 11.10.2008, 10:17
- Wie geht Görgülü gegen das verübte Unrecht weiter vor? - Christian2, 11.10.2008, 09:37
- Görgülü: Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt -
Melon,
11.10.2008, 14:51
- Görgülü: Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt - wurst, 17.10.2008, 20:59
- Görgülü: Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt - wurst, 17.10.2008, 20:55
- Görgülü: Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt -
guest,
11.10.2008, 09:30