Bald Geldbußen für heimliche Vaterschaftstests
Hallo zusammen
Die Unionsfraktion im Bundestag hat ihren Widerstand gegen ein Verbot
heimlicher Vaterschaftstests aufgegeben.24.7.2008 16:01 Uhr
Berlin -
"Damit müssen wir leben", sagte der rechtspolitische Sprecher Jürgen Gehb
dem Tagesspiegel zu Regierungsplänen, diese Tests künftig als
Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen zu ahnden. Zuvor hatte die Union darauf
beharrt, heimliche Tests dienten dem Familienfrieden und sollten gar nicht
sanktioniert werden. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte dagegen
vorgeschlagen, heimliche Gutachten mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe zu
bedrohen. Das Verbot soll nach Auskunft des Gesundheitsministeriums als
Teil des Gendiagnostikgesetzes noch im August im Kabinett beschlossen
werden. Ein zwischen Justiz- und Gesundheitsministerium abgestimmter
Entwurf liegt seit kurzem vor. Danach soll es auch mit Geldbuße belegt
sein, heimliche Tests im Ausland vornehmen zu lassen.http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Vaterschaftstests;art122,2578750
Eine weiteres Mal ist die CDU eingeknickt. Wer diese Partei waehlt, sollte sich inzwischen ueberlegen, ob er nicht lieber gleich die SPD bevorzugt (Stichwort: wer die menschliche Gesellschaft will, muss die maennliche ueberwinden); das waere dann wenigstens konsequent. Als konservativ-buergerliche Kraft hat die CDU jedenfalls schon vor Jahren abgedankt. Ob das Gesetz nun eine Busse oder eine Haftstrafe bei Vaterschaftstests ohne Mamis Einwilligung vorsieht, ist eigentlich nebensaechlich. Es ist und bleibt eine Frechheit und sagt einiges aus ueber den Stellenwert von Vaetern in der angestrebten menschlichen Gesellschaft à la SPD. Aber das haben wir schon vor einigen Jahren erschoepfend durchdiskutiert, als Zypries mit ihrem Gendiagnostikgesetz erstmals fuer Schlagzeilen sorgte.
Nunja, wer als Mann wissen will, ob er tatsaechlich der Vater seines Kindes ist oder nicht, der wird dieses Gesetz ganz einfach missachten und gegebenenfalls im Ausland einen Vaterschaftstest in Auftrag geben. Letzten Endes muessen die Behoerden zuerst einmal Wind davon bekommen, bevor sie Sanktionen verhaengen koennen. Und wenn sich's beim Kind tatsaechlich um einen untergeschobenen Kuckuck handelt, kann man(n) hinterher Verdachtsgruende konstruieren und immer noch eine ordentliche Vaterschaftsanfechtung veranlassen - wenn man(n) das denn will. Falls das Kind hingegen das seinige ist, hat der Vater damit den Seelenfrieden gefunden und kann das Gutachten (und damit den Beweis fuer seine ungesetzliche Tat) vernichten, bevor es von irgendeinem 'Kindeswohlschuetzer' gegen ihn verwendet wird.
Gruss
Maesi
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Christine,
26.07.2008, 11:33
- Bald Geldbußen für heimliche Vaterschaftstests - Kanacke, 26.07.2008, 11:46
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Garfield,
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Andi,
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- Bananenrepublik Deutschland - Garfield, 29.07.2008, 11:09
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Andi,
29.07.2008, 03:45
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Maesi,
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Nihilator,
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