Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Kinderwunsch" - positiv?

Christine ⌂, Sunday, 20.07.2008, 14:27 (vor 6364 Tagen) @ Provokat

"Daraus und aus dem Schutz der Familie in Art. 6 Abs.1 GG lässt sich
entnehmen, dass sich die Möglichkeit zur Verlängerung des
Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes aus
elternbezogenen Gründen um so mehr der Verlängerungsmöglichkeit beim
nachehelichen Betreuungsunterhalt annähern kann, als die Beziehung der
Eltern einer Ehe vergleichbar war, also bei längerem Zusammenleben oder bei
einem gemeinsamen Kinderwunsch."

Mir ist der Begriff "Kinderwunsch" aufgefallen. Das heißt, es wird in
einem gewissen Sinn Rücksicht darauf genommen, dass der Mann kein Kind
wollte.
Das gab es vorher noch nicht, oder?
Da wurde ja der Sexualakt mit Kinderwunsch gleichgestellt.

Mein lieber Provokat,

Du glaubst jetzt nicht ernsthaft, nur weil da etwas von "gemeinsam" steht, das der alleinige Kinderwunsch einer Frau und das zustandekommen Desselben, Berücksichtung in der Rechtssprechung finden wird, oder?
Wenn es so wäre, dann würde ich das schlicht und einfach Illusion nennen.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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