Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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"Kinderwunsch" - positiv?

Provokat, Sunday, 20.07.2008, 05:19 (vor 6365 Tagen) @ Bill

"Daraus und aus dem Schutz der Familie in Art. 6 Abs.1 GG lässt sich entnehmen, dass sich die Möglichkeit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes aus elternbezogenen Gründen um so mehr der Verlängerungsmöglichkeit beim nachehelichen Betreuungsunterhalt annähern kann, als die Beziehung der Eltern einer Ehe vergleichbar war, also bei längerem Zusammenleben oder bei einem gemeinsamen Kinderwunsch."

Mir ist der Begriff "Kinderwunsch" aufgefallen. Das heißt, es wird in einem gewissen Sinn Rücksicht darauf genommen, dass der Mann kein Kind wollte.
Das gab es vorher noch nicht, oder?
Da wurde ja der Sexualakt mit Kinderwunsch gleichgestellt.


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