Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geldstrafe für Umgangsboykott

Sparrowhawk, Thursday, 03.07.2008, 05:08 (vor 6382 Tagen) @ Felsenfresser

Ich meinte ja nur den Aspekt der faktischen Nichtbestrafung. Im Fall der
Falschbeschuldigung sollte es auch keine Zeugen brauchen, wenn man den
wichtigen Grundsatz eines soliden Rechtstaates berücksichtigt: die
Beweislast hat der Kläger zu erbringen.

Tja, damit ist erwiesen: Deutschland ist kein Rechststaat, denn z.B. in Sachen AGG liegt die Beweislast beim Beklagten... wer also z.B. eie Türkin nicht einstellt, muss nachweisen, dass ihre Herkunft und am besten auch noch ihr Geschlecht nichts mit ihrer Nichteinstellung zu tun haben.

Sparrowhawk


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