Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geldstrafe für Umgangsboykott

Felsenfresser, Thursday, 03.07.2008, 00:05 (vor 6382 Tagen) @ Conny

Das ist nicht wie bei Falschbeschuldigungen. Dabei gibt es niemals Zeugen,
die die Tat bestätigen können. Beim Umgangsboykott sieht die Sache
allerdings anders aus.

Ich meinte ja nur den Aspekt der faktischen Nichtbestrafung. Im Fall der Falschbeschuldigung sollte es auch keine Zeugen brauchen, wenn man den wichtigen Grundsatz eines soliden Rechtstaates berücksichtigt: die Beweislast hat der Kläger zu erbringen. Bei Aussage gegen Aussage ist der Beschuldigte mangels Beweisen freizusprechen. In der Rechtswirklichkeit sieht es anders aus, wissen wir.


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