Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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...und aus Feigheit, und wegen systembedingter Erfolgsaussichten.

Student(t), Saturday, 26.04.2008, 22:52 (vor 6448 Tagen) @ adler

Hallo Adler !

Ich schrieb:

Über diesen Fall habe ich in der Vergangenheit mehrfach berichtet,

unter

Anderem

hier.

Du antwortetest:


Doublette, weil die Frau da nur gewinnen kann ,aber fast nichts verlieren
muss?

Der Fall, von dem Du berichtet hast, war 2004 vor dem Amtsgericht Bonn.

In dem Artikel heißt es aber,

muß sich eine 46 Jahre alte Frau aus Bonn ab heute (11. April, 9.00
Uhr) vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Artikel stammt vom 11. April 2008 | 05:04 Uhr

also auch nix von Afrikanerin und Muslima. Außerdem wird von einer
geschiedenen Frau gesprochen, während Deine Afrikanerin verheiratet war. Es
steht auch nix, daß dieses schon eine Berufungsverhandlung war. wär ja auch
ein bißchen lang, vier Jahre.

Es muß sich demnach um einen neuen Fall handeln. Die Parallelen sind zwar
frappierend. z.B. auch 18 Monate Strafe. Also, wenn die nicht alten Wein in
neuen Schläuchen verkauft haben, kann man nur vermuten, daß die neue Dame
den 4 Jahre alten Fall noch im Hinterkopf hatte und so den damals vom
Gericht hingeworfenen Rettungsring (es passierte der Lügnerin ja eigentlich
nichts) flux ergriffen hatte.

[...]

Gruß
adler


Mir scheint, du irrst dich. Der Fall ist identisch. Der Bonner Generalanzeiger schrieb am 12-4-08:


Bonnerin soll aus Angst Geliebten als Vergewaltiger angezeigt haben
Lüge oder Wahrheit? - Prozess vor Berufungskammer

Von Rita Klein

Bonn. Die Frau auf der Anklagebank ist Muslimin, und sie soll ihren heimlichen Liebhaber fälschlich der Vergewaltigung bezichtigt haben, als ihr Sohn sie in flagranti erwischte. So steht es in dem Urteil, in dem das Amtsgericht sie am 20. August 2007 zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilte - wegen falscher Verdächtigung und falscher uneidlicher Aussage.

Bis zum Schluss hatte die 45-jährige Mutter von drei Kindern ihre Unschuld beteuert und kämpft nun in der Berufung vor dem Landgericht erneut um einen Freispruch.

Sollte sie damals tatsächlich aus Angst gelogen habe, so hätte sie einem unschuldigen Menschen schweren Schaden zugefügt: Der Mann war vor Gericht gestellt worden. Und erst freigesprochen worden, nachdem sie sich im Zeugenstand zunehmend in Widersprüche verwickelt hatte.

Doch hat sie wirklich gelogen? Diese Frage stellt sich nun auch für die Berufungskammer umso mehr, nachdem sich herausgestellt hat, dass gegen den Mann auch in Düsseldorf wegen eines sexuellen Übergriffs gegen eine Frau in der Bahn ermittelt wird. Das Gericht will nun mehr Informationen zu dem Fall und klären, ob gegen ihn auch in anderen Städten etwas vorliegt.

(12.04.2008)

Gruß
Student

Sexismus-Kritik


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