Falschbeschuldigung aus Scham
Die 46-Jährige wurde daraufhin vom Bonner Amtsgericht wegen falscher
Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt.[/i]
Es gibt keine falsche Verdächtigung, wenn es vorsätzliche Falschbeschudigung war und diese muss sehr hart, nicht unter 2 Jahren, bestraft werden! Man kann keinen Verdacht erheben, wenn keine Tat verübt wurde. Unter falscher Verdächtigung kann man verstehen, wenn die Tat ausgeführt wurde und ein anderer unter falschem Verdacht geraten ist.
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adler,
26.04.2008, 12:43
- ...und aus Feigheit, und wegen systembedingter Erfolgsaussichten. -
Student(t),
26.04.2008, 13:46
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adler,
26.04.2008, 19:26
- ...und aus Feigheit, und wegen systembedingter Erfolgsaussichten. - Student(t), 26.04.2008, 22:52
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26.04.2008, 19:26
- Falschbeschuldigung aus Scham - Christian2, 26.04.2008, 15:27
- Falschbeschuldigung aus Scham - Winfired, 26.04.2008, 22:48
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Student(t),
26.04.2008, 13:46