Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sexueller Missbrauch - Polnische Justiz

Jochen, Tuesday, 11.03.2008, 13:50 (vor 6494 Tagen) @ pappa_in_austria

Auch in Polen sorgten GutachterInnen dafür, dass Väter wegen sexuellen
Missbrauch verurteilt wurden.

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20070619_AUSL000_000BSW21508_0200000_000...

Sachverhalt:

Nachdem die Frau des Bf. am 11.4.1994 eine Scheidungsklage eingebracht
hatte, erstattete sie drei Tage später Anzeige gegen ihn.

Sie warf dem Bf. vor, die 1990 geborene gemeinsame Tochter sexuell
missbraucht zu haben.

Eine Psychologin namens E. K., die das Kind in Gegenwart seiner Mutter
und Großmutter am 14.4.1994 untersucht hatte
, erachtete einen sexuellen
Missbrauch durch den Bf. als wahrscheinlich. Zwar sei es nicht gelungen,
das Kind zu einer Schilderung der Ereignisse zu bewegen, doch würde sein
psychischer und gesundheitlicher Zustand auf einen Missbrauch
hindeuten.
Eine weitere Befragung des Mädchens erachtete die
Psychologin als aussichtslos. Nach einer weiteren Untersuchung des Kindes
am 9.1.1995 bekräftigte die Psychologin ihren Verdacht. Sie empfahl, das
Kind unter keinen Umständen direkt mit der Angelegenheit zu konfrontieren
und es zum Schutz seines Wohles und seiner Entwicklung gänzlich aus dem
Verfahren herauszuhalten.

Am 31.3.1995 wurde vor dem Regionalgericht Lódz Anklage gegen den Bf wegen
sexuellen Missbrauchs seiner Tochter erhoben. Am 6.11.1997 wurde er zu
einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht verzichtete
auf eine Befragung der Tochter des Bf., da diese der Psychologin zufolge
aussichtslos gewesen wäre und dem Kind geschadet hätte. Überdies wären
genügend Beweise für eine Verurteilung des Bf. vorgelegen. Das Gericht maß
vor allem den Gutachten der Psychologin E. K. entscheidende Bedeutung bei.

Insbesondere ihre zweite Stellungnahme vom Jänner 1995, in der sie einen
sexuellen Missbrauch der Tochter des Bf. als sicher bezeichnete, wäre
ausreichend, um die Schuld des Bf. als erwiesen anzusehen. Das Gericht
stützte sich außerdem auf ein Gutachten, in dem zwei Experten die Methoden
von E. K. als zuverlässig bezeichnet hatten.

Die gegen dieses Urteil erhobene Berufung des Bf. wurde am 12.3.1998 vom
Berufungsgericht Lódz abgewiesen. Ein weiteres Rechtsmittel an den Obersten
Gerichtshof wurde am 22.2.2001 als offensichtlich unbegründet
abgewiesen.

Unglaublich!! Man(n) darf einfach keine Kinder mehr in die Welt setzen um
sich nicht dieser Gefahr auszusetzen. Der Justiz ist weltweit nicht zu
trauen.

Du kannst Dir sicher, wenn diese Frau (Verbrechersau) einen Richter (Mittäter der Verbrechersau), Staatsanwalt (Mittäter der Verbrechersau) oder Politiker der Tat bezichtigt hätte, dann hätte man sofort die Beweislast umgekehrt und die Frau (Verbrecfhersau) würde im Gefängnis sitzen! Verbrecherschweine helfen Verbrecherschweine um schwere Straftaten zu verüben, fliegt die Straftat auf, dann wird nur die Frau schuldig gesprochen und die Verbrecher in der Justiz entziehen sich ihrer Anklage bzw. Verantwortung, diese Verbrecher zeigen keine Reue und Entschuldigung für die kriminelle Straftat.
Worms lässt grüßen!


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