Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Sexueller Missbrauch - Polnische Justiz

pappa_in_austria ⌂ @, Wien, Tuesday, 11.03.2008, 11:50 (vor 6494 Tagen)

Auch in Polen sorgten GutachterInnen dafür, dass Väter wegen sexuellen Missbrauch verurteilt wurden.

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20070619_AUSL000_000BSW21508_0200000_000...

Sachverhalt:

Nachdem die Frau des Bf. am 11.4.1994 eine Scheidungsklage eingebracht hatte, erstattete sie drei Tage später Anzeige gegen ihn.

Sie warf dem Bf. vor, die 1990 geborene gemeinsame Tochter sexuell missbraucht zu haben.

Eine Psychologin namens E. K., die das Kind in Gegenwart seiner Mutter und Großmutter am 14.4.1994 untersucht hatte, erachtete einen sexuellen Missbrauch durch den Bf. als wahrscheinlich. Zwar sei es nicht gelungen, das Kind zu einer Schilderung der Ereignisse zu bewegen, doch würde sein psychischer und gesundheitlicher Zustand auf einen Missbrauch hindeuten. Eine weitere Befragung des Mädchens erachtete die Psychologin als aussichtslos. Nach einer weiteren Untersuchung des Kindes am 9.1.1995 bekräftigte die Psychologin ihren Verdacht. Sie empfahl, das Kind unter keinen Umständen direkt mit der Angelegenheit zu konfrontieren und es zum Schutz seines Wohles und seiner Entwicklung gänzlich aus dem Verfahren herauszuhalten.

Am 31.3.1995 wurde vor dem Regionalgericht Lódz Anklage gegen den Bf wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter erhoben. Am 6.11.1997 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht verzichtete auf eine Befragung der Tochter des Bf., da diese der Psychologin zufolge aussichtslos gewesen wäre und dem Kind geschadet hätte. Überdies wären genügend Beweise für eine Verurteilung des Bf. vorgelegen. Das Gericht maß vor allem den Gutachten der Psychologin E. K. entscheidende Bedeutung bei.

Insbesondere ihre zweite Stellungnahme vom Jänner 1995, in der sie einen sexuellen Missbrauch der Tochter des Bf. als sicher bezeichnete, wäre ausreichend, um die Schuld des Bf. als erwiesen anzusehen. Das Gericht stützte sich außerdem auf ein Gutachten, in dem zwei Experten die Methoden von E. K. als zuverlässig bezeichnet hatten.

Die gegen dieses Urteil erhobene Berufung des Bf. wurde am 12.3.1998 vom Berufungsgericht Lódz abgewiesen. Ein weiteres Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof wurde am 22.2.2001 als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Unglaublich!! Man(n) darf einfach keine Kinder mehr in die Welt setzen um sich nicht dieser Gefahr auszusetzen. Der Justiz ist weltweit nicht zu trauen.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum