Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unhaltbare Pseudoargumente

Peter @, Tuesday, 26.02.2008, 18:03 (vor 6508 Tagen) @ Lude

Pressemitteilung vom 22.02.2008

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) kritisiert das gestern vom Bundestag
beschlossene "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom
Anfechtungsverfahren":
Es ist Familien nicht zuträglich, wenn ihre Mitglieder Grundfragen wie die
Abstammung beliebig lange in Frage stellen können. Wer sich darauf
einlässt, trotz ernsthafter Zweifel rechtlicher Vater eines Kindes zu sein,
soll nach Ablauf einer vernünftigen Frist daran gebunden sein, wie es
bisher der Fall war. In Anbetracht der erheblichen Konsequenzen, die mit
dem Bestehen einer Vaterschaft verbunden sind wie Sorgerecht,
Unterhaltsansprüchen und Erbrecht und in Anbetracht auch der emotionalen
Belastungen ist es für Mütter und Kinder eine Zumutung, nun noch länger
unter dem Damoklesschwert der gerichtlichen Klärung und der anschließenden
Anfechtungsmöglichkeit zu leben.
Die genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung ist nicht an
entsprechende Vorschriften an Qualität, Qualifikation und Zuverlässigkeit
der die Untersuchung durchführenden Personen und an die Verwendung und
Vernichtung der genetischen Proben geknüpft. Da künftig Vater, Mutter und
Kind einen Anspruch auf Einwilligung der jeweils anderen Beteiligten in
diese Untersuchung haben, sind letztere unprofessionellen Testverfahren und
Testern - auch mangels Vorliegen eines Gendiagnostikgesetzes -
ausgeliefert.

Das klingt alles wie ziemlich kleinlautes "pro-forma-jammern" und ist auch juristisch unhaltbar:

- Den Zeitpunkt, ab dem der Vater "ernsthafte Zweifel" hat, ist p.d. nicht von ausserhalb festzustellen.

- Die Fristenregelung ist umgesetzt und findet sich in der Zeitspanne der Vaterschaftsfeststellung und der darob eventuell anzustrengenden Klage zur Vaterschaftsanfechtung

- Ein "Damoklessschwert" kann grundsätzlich nur über Straftäterinnen (Personenstandsfälschung) schweben. Ein unerwartetes (und nicht plausibles) Testergebnis kann von der Mutter angefochten werden und sie kann vor Gericht einen Vergleichstest fordern.

- Die Testprozeduren selber sollten bei gerichtlich angeordneten Tests schon gerichtsfest sein, darauf hat dann der Vater zu achten (der den Spaß ja auch bezahlt). Dubiosa (Testergebnis auf dem Markt in Kiew gekauft o.ä.) werden sicherlich keinen Bestand vor dem Richter haben.

- Das Gendiagnostikgesetz hat damit rein gar nichts zu tun. Das Fehlen desselben hat den Staat bisher schließlich auch nicht davon abgehalten, mittels Massenscreening von Speichelproben Straftäter aus einem großen Personenkreis heraus zu identifizieren.

Allerdings tut der Vater hier auch gut daran, sich soweit möglich zu vergewissern, dass ausserhalb des eigentlichen Testzweckes keine genetischen Profildaten von ihm (und dem Kind) gespeichert, weiterverarbeitet oder weitergegeben werden.

Tja, Pech für den Juristinnenbund. Mehr öffentlichkeitsfähige Argumente haben sie halt nicht. Und ihre wahren Argumente (vollumfassende juristische Immunität der Mutter aufgrund ihres Mutterstatus, Von Femis gefordertes Recht der Mutter, den Kindsvater frei nach eigenem Gutdünken wählen zu können) können sie ja schlecht benennen...


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