Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mein Junge wurde abgelehnt - wegen Elternstreit.

Student(t), Tuesday, 22.01.2008, 23:47 (vor 6542 Tagen) @ Forenbeobachter

Habe ein wenig recherchiert. Ich nehme mal an, Du bist gewillt, das
sachlich zu diskutieren. Kannst Du mir mal erklären, warum Du damals auf
offener Strasse nicht zurückgeschlagen hast? Weil sie's eher in den
Fäusten als im Kopf hat? Was dann passiert ist (sofern meinen Deinem
Bericht glauben mag) ist eine Ungeheuerlichkeit. Ich habe mal kurz das
Fenster öffnen müssen.

Gruss vom FB

Sie hat mich überraschend zu Boden gerissen, sich auf meinen Rücken gesetzt, mir den Kopf auf den Sand gedrückt und gleichzeitig versucht, mir die vermeintlichen "Affenzähne" (afrikanischer Ausdruck für Zahnprothesen der Weißen) aus dem Mund zu drücken. Es gelang ihr aber nur, einen meiner Zähne zu lockern (mußte später gezogen werden) und meine Mundschleimhaut kräftig aufzureißen (wurde in Notfallbehandlung genäht).

Nachdem ich sie habe abschütteln können, blutete ich zwar aus dem Mund, hätte sie sicher aber niederschlagen können. Nun aber stand unser Kind direkt daneben ! Ich hoffte auch, eines der wenigen vorbeifahrenden Autos anhalten zu können, um Zeugen zu bekommen. Bis dann wirklich ein Auto hielt, hatte die Schlägerin, indessen ständig Tötungsabsichten ausstoßend, sich mit dem Kind bereits entfernt. Der Fahrer war aber nicht bereit, über sein Mobi die Polizei zu rufen. Angeblich war der Akku leer. Bis ich eine offene Apotheke erreichen und von dort die Polizei rufen konnte, war die Schlägerin längst außer Sichtweite. Sie war unverletzt.

Wenn du möchtest, kann ich dir die Prozeßunterlagen zuschicken, oder z.B. allein den zivilrechtlichen Antrag samt Beilagen, den mein Anwalt vor wenigen Wochen ans Gericht gesandt hat. Wir rollen die Sache nochmal auf, weil die Krankenkasse die Schlägerin regreßpflichtig machen will und in diesem Zusammenhang gefragt hat, ob ich Zivilklage einreiche. Die Kasse teilte ferner mit, daß sie von Gericht und Polizei nur sehr schleppend die gewünschten Auskünfte bzw. Unterlagen erhalten hätte.

Als ich in einem Kommentar in einem Weblog, der sich kritisch mit meiner Sexismus-Kritik auseinandersetzte, meine Verurteilung nach dem GSG erwähnte, folgte ein Antwort-Kommentar, in dem es in aller Entschiedenheit hieß, daß das, was ich behaupte, nicht stimmen könnte. Wir lebten doch in einem Rechtsstaat, wo Niemand ohne Anhörung verurteilt werden könne.

Ja, da besteht Aufklärungsbedarf !

Vielleicht sollte ich in meinem Weblog, in dem es eigentlich nicht um Persönliches geht, meinen Fall doch einmal ausführlich schildern.

Gruß

Student


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