Zur Abwechslung: Frau wg. Falschbeschuldigung verurteilt.
Liegt schon ein paar Wochen zurück, siehe hier. Doch gerade zur Weihnachtszeit (beachtet: Die 13 Heiligen Nächte erstrecken sich bis Epiphanias, d.h. dem 6. Januar; dann erst sollte auch der Tannenbaum entsorgt werden) möchten wir auch etwas Tröstliches genießen.
Prozess um vorgegaukelte Vergewaltigung
Ehefrau beschuldigt ihren Liebhaber - Bewährungsstrafe gegen 45-Jährige verhängt
Von Benjamin Jeschor
Bonn. Mit ihrem Geliebten traf sich die heute 45 Jahre alte Suaheli D. (Name geändert) im März 2004 in ihrer Wohnung. Dort kam es zu sexuellen Handlungen, die jedoch jäh unterbrochen wurden: Plötzlich kam ein Kind der mehrfachen Mutter nach Hause und überraschte das Pärchen in flagranti. Schnell suchte der Liebhaber das Weite und stürmte wortlos an dem Sohn vorbei aus der Wohnung.
Ihrem Jungen erzählte die damals noch verheiratete Frau daraufhin, sie sei von einem unbekannten Mann an der Tür bedrängt und in die Wohnung gestoßen worden. Dann sei der Täter über sie hergefallen. Der Sohn rief sofort die Polizei und es wurden Ermittlungen wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung gegen den Freund der 45-Jährigen aufgenommen. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt.
Nachdem Suaheli D. durch ihre Anwältin Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen ließ, wurde doch noch Anklage gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger erhoben. Im Prozess gegen den Mann, der stets seine Unschuld beteuerte, verwickelte sich die Hauptbelastungszeugin allerdings immer mehr in Widersprüche. Das Ergebnis: Der angebliche Triebtäter wurde - wie von der Staatsanwaltschaft beantragt - freigesprochen.
Es folgte ein Verfahren vor dem Amtsgericht gegen die bis dahin nicht vorbestrafte Suaheli D., an dessen Ende die 45-Jährige wegen falscher Verdächtigung und falscher uneidlicher Aussage zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt wurde.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass es der Angeklagten unter anderem aufgrund ihres muslimischen Glaubens höchst peinlich war, von ihrem Sohn beim Liebesspiel mit einem fremden Mann erwischt zu werden.
Auch dass sich die seit 1998 in Deutschland lebenden Frau plötzlich auf Verständigungsprobleme berief, nahm ihr das Gericht nicht ab. Strafverschärfend wurde gewertet, dass sie ihrem ehemaligen Liebhaber eine Tat anhängen wollte, die "gesellschaftlich besonders geächtet" und selbst im Falle eines Freispruchs dazu geeignet sei, "noch ein schlechtes Licht" auf den Beschuldigten zu werfen.
Kritik mussten sich zudem die beiden Rechtsanwältinnen der Angeklagten gefallen lassen. Laut Urteil ist nicht ausgeschlossen, dass Suaheli D. von ihnen falsch beraten wurde. Die Anwältinnen hätten trotz der massiven Widersprüche in der Aussage ihrer Mandantin zugelassen, dass die 45-Jährige vor Gericht immer neue falsche Geschichten auftischte.
(26.10.2007)
Weitere Zeitungsberichte zur selben Sache, sowie Kommentare der Forumteilnehmer unter dem oben gegebenen Link.
Gruß
Student
gesamter Thread:
- Freiheit -
guest2,
27.12.2007, 23:20
- Großartig ! -
Student(t),
28.12.2007, 01:03
- Großartig ! - Student(t), 28.12.2007, 01:11
- Großartig ! -
Mike,
28.12.2007, 13:41
- Diagnose "Hysterie" wg. Wirklichkeitsbezug verpönt. - Student(t), 28.12.2007, 14:12
- Zur Abwechslung: Frau wg. Falschbeschuldigung verurteilt. - Student(t), 28.12.2007, 14:26
- Durch vorsätzliche Falschbeschuldigung werden schwere Verbrechen verübt n/t
-
Christian2,
28.12.2007, 08:48
- Großartig ! -
Student(t),
28.12.2007, 01:03