Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Großartig !

Student(t), Friday, 28.12.2007, 01:11 (vor 6568 Tagen) @ Student(t)

Siehe dazu auch dies hier, freilich nicht geschlechtsbezogen:

Kölner SEK-Beamte weisen vor Gericht Beschuldigungen zurück

Vor sieben Jahren wurde Sankt Augustiner Fliesenleger von 16 vermummten Polizisten überwältigt - Seit vier Jahren prozessiert er vor dem Bonner Landgericht um Schadensersatz vom Land NRW

Von Rita Klein

Sankt Augustin/Bonn. Auf seine Krücken gestützt, stellt sich der 54-jährige Fliesenleger aus Sankt Augustin im Bonner Landgericht wieder einmal den Kameras der Fernsehsender. Seit September 2004 streitet er sich vor der 1. Zivilkammer mit dem Land NRW um 228 825 Euro Schadensersatz für ein Erlebnis, das sein Leben am Morgen des 8. Dezember 2000 zerstört haben soll.

Er sei von einem Sonder-Einsatz-Kommando (SEK) der Kölner Polizei in seinem Lieferwagen überfallen und angeblich so schwer misshandelt worden, dass er seitdem nicht mehr arbeiten könne und seinen Betrieb schließen musste.

Ein Nachbar, mit dem er im Streit lag, hatte damals gemeldet, der Fliesenleger sei im Besitz von Handgranaten und Schusswaffen, was sich nach dem Einsatz als falsch herausstellte. Es hat in diesem Rechtsstreit schon zahlreiche Prozesstermine gegeben, aber dieser ist für den 54-Jährigen ein ganz besonderer: An diesem Tag kann er zwei von damals 16 vermummten SEK-Beamten ins unverhüllte Gesicht sehen, denn die beiden Polizeibeamten sind an diesem Tag als Zeugen geladen.

Nach langem Streit um ihre Aussagegenehmigung sollen sie dem Gericht nun Auskunft darüber geben, wie der Einsatz an jenem Morgen vor sieben Jahren aussah. Wie der 54-Jährige ihn erlebte, hat er immer wieder geschildert: als Alptraum. Von einer Übermacht vermummter Gestalten sei er aus seinem Wagen gezerrt, auf die Straße geworfen, geschlagen und getreten worden, und als er wieder zu sich gekommen sei, habe er einen Sack über dem Kopf gehabt.

Und genau so unvermittelt wie alles über ihn gekommen sei, sei er schließlich auf die Straße gesetzt worden. Doch obwohl sich herausgestellt habe, dass er unschuldig das Opfer eines polizeilichen Übergriffs geworden sei, habe er bis heute keine Entschädigung erhalten - und nicht einmal ein Wort der Entschuldigung.

Wie schwer der 54-Jährige vor allem seelisch geschädigt ist, erklärte ein vom Gericht beauftragter psychiatrischer Gutachter bereits im Juni: Das Grundvertrauen des 54-Jährigen sei durch dieses traumatische Erlebnis massiv gestört und seine Panik, erneut in eine so hilflose Lage zu geraten, sei so groß, dass er die Operation seines Knies verweigere, das er sich bei einem Treppensturz im Jahr 2001 schwer verletzt hatte. Als ganz besonders unerträglich aber, so der Gutachter, erlebe der 54-Jährige sein "nicht zu besänftigendes Unrechtsgefühl". Seine Bitterkeit bringt der 54-Jährige auch diesmal wieder zum Ausdruck.

Was die beiden SEK-Beamten im Zeugenstand aussagen, erfährt die Öffentlichkeit an diesem Tag nur gefiltert. Ihr Anwalt hat einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt - zum Schutz der Polizisten und zum Schutz der besonderen Taktiken eines Sondereinsatzes. Das Gericht gibt diesem Antrag schließlich statt.

Kammervorsitzender Heinz Sonnenberger führt als Begründung aus: Eine öffentliche Vernehmung könne zu einer "Gefährdung für Leib, Leben oder Freiheit der Zeugen" führen. Und zu einer "Gefährdung der öffentlichen Ordnung", da nicht völlig ausgeschlossen werden könne, dass es zu Racheakten kommen könne, wenn die Identität der Polizisten bekannt würde.

Außerdem könnten zukünftige Einsätze von Sonderkommandos gefährdet werden, wenn deren Taktik bekannt würde. Und so treten die beiden Beamten hinter verschlossenen Türen in den Zeugenstand.

Was sie eineinhalb Stunden lang gefragt worden sind und geantwortet haben, erfährt die Öffentlichkeit nicht. Für die fasst Richter Sonnenberger anschließend in wenigen Minuten das für den Rechtsstreit Wesentliche zusammen: Einer der SEK-Beamten habe erklärt, er sei direkt an dem Einsatz beteiligt gewesen, und weder er noch einer seiner Kollegen hätten den 54-Jährigen geschlagen oder getreten.

Und der andere Beamte, der einen der Polizeiwagen gefahren habe, habe keinen seiner Kollegen schlagen oder treten sehen. Damit aber weiß die Kammer nicht mehr als vorher. Sie will nun am 21. Januar eine Entscheidung verkünden.

(15.12.2007)


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