Nicht zu beanstanden
Insofern war und ist das Abkommen noch anwendbares Recht. Die Frau hatte
einen tricky Rechtsverdreher dass er das herausgefunden hat...Respekt
Sehe ich ähnlich. Der Rechtsanwalt (oder von mir aus auch die Rechtsanwältin) der Dame war sein (ihr) Geld sicher wert. Ein fast 80 jähriges Gesetz aus dem Hut zu zaubern, dass wohl kaum jemand kennt aber trotzdem Gültigkeit hat. Alle Achtung! Ich kann auch an der Entscheidung des Gerichtes a priori nichts Negatives entdecken. Die Vereinbarung über die 60000 Euro wurde bei der Hochzeit geschlossen, also ist diese Vereinbarung auch einzuhalten. Alles in Allem finde ich diese Regelung sogar klarer und eindeutiger als die typisch deutsche Vorgehensweise.
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- Brautgeld-Urteil -
FemKritiker,
10.08.2007, 23:24
- Brautgeld-Urteil - Narrowitsch, 11.08.2007, 00:22
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Conny,
11.08.2007, 02:05
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Peter,
11.08.2007, 03:12
- Nicht zu beanstanden - Zarathustra, 11.08.2007, 18:19
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Peter,
11.08.2007, 03:12
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pit b.,
11.08.2007, 15:35
- Brautgeld-Urteil - Christian, 11.08.2007, 16:02
- Brautgeld-Urteil - Nihilator, 11.08.2007, 16:34