Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Brautgeld-Urteil

Conny, NRW, Saturday, 11.08.2007, 02:05 (vor 6706 Tagen) @ FemKritiker

Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an

ZWEIBRÜCKEN Eine 1994 mit ihrem Mann aus dem Iran eingewanderte Frau
(inzwischen deutsche Staatsbürgerin) hat nach der Scheidung vor dem
Pfälzischen Oberlandesgericht erfolgreich das ihr eigentlich nur nach
iranischem Recht zustehende Brautgeld von 1000 wertvollen Goldmünzen
(entspricht 60 000 Euro) eingeklagt. Grundlage der Entscheidung: Ein immer
noch gültiges Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich
Persien aus dem Jahr 1929. Demnach müssen deutsche Gerichte in solchen
Fällen das iranische Gesetz anwenden. Es begründet den Anspruch auf das
der sozialen Absicherung der Frau dienende Brautgeld. (Az. 5 UF 74/05 v.
24.4.07)

Quelle: Hamburger Morgenpost 10.08.2007

Wie kommt die BRD auf die Idee, Verträge zu beachten, die ihr nichts angehen? Die BRD ist doch nicht rechtlicher Nachfolger des Deutschen Reichs soweit mir bekannt ist ...

Freundliche Grüße
Neutrino


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