Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Brautgeld-Urteil

Narrowitsch, Saturday, 11.08.2007, 00:22 (vor 6706 Tagen) @ FemKritiker

Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an

ZWEIBRÜCKEN Eine 1994 mit ihrem Mann aus dem Iran eingewanderte Frau
(inzwischen deutsche Staatsbürgerin) hat nach der Scheidung vor dem
Pfälzischen Oberlandesgericht erfolgreich das ihr eigentlich nur nach
iranischem Recht zustehende Brautgeld von 1000 wertvollen Goldmünzen
(entspricht 60 000 Euro) eingeklagt. Grundlage der Entscheidung: Ein immer
noch gültiges Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich
Persien aus dem Jahr 1929. Demnach müssen deutsche Gerichte in solchen
Fällen das iranische Gesetz anwenden. Es begründet den Anspruch auf das
der sozialen Absicherung der Frau dienende Brautgeld. (Az. 5 UF 74/05 v.
24.4.07)

Quelle: Hamburger Morgenpost 10.08.2007

Werden die Zeitungen sich jetzt auch mit Meldungen überschlagen,
dass es nicht angehen könne, dass hier in Deutschland im Islam übliches
Recht
angewendet wird, wie es der Fall war, als eine Richterin mit Berufung
auf die islamische Kultur einer Frau, die angeblich geschlagen wurde,
die Scheidung ohne Abwarten des Trennungsjahr mit Verweis auf die
islamische Kultur verweigerte? Ich glaube eher nicht - es profitiert ja
eine Frau.

Ich werd verrückt! Wenn man das so wie Du betrachtet, tun sich feministische Abgründe auf.

Deutschland ist ein Tollhaus!

Narrowitsch


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