Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kannst Du das auch übersetzen (Ich mein von Spastideutsch in Deutsch)?

DerFamilienberater, Wednesday, 18.04.2012, 02:59 (vor 4995 Tagen) @ Zwölf

Käme für mich darauf an, ob der leibliche Vater in einer Beziehung lebt
und ob seine Partnerin bereit wäre, sich auch um das Kind zu kümmern, so
wie es der rechtliche Vater wohl tut. Erst dann könnte die andere Familie
eine Alternative sein.

Das Verstehe ich nicht. Soll da eine Hure über den Verbleib von Ehebrecher-Kindern bestimmen. Was ist eine "andere Familie".

Es gibt Väter, Mütter und wenn die heiraten gibt's Kinder. Und es gibt Ehebrecher (Huren sowie deren Lochknechte). Alles was derzeit an Weiterem gepredigt wird ist Hirnaufweichungs-Scheiße.
Fazit: Ehebruch muss wieder knallhart bestraft werden - kein Pardon! Männer müssen ihren Weibern wieder auf die Glocke hauen dürfen (dürfen und machen Weiber ja schließlich auch).
Alles was über sogenannte "Wahlfreiheit" (sexuelle Selbstverwirklichung etc. - sprich "fick, was Dir vor's Loch kommt") in den letzten Jahrzehnten abgelassen wurde ist Schwachsinn und einzig deswegen öffentlich vom Fem-Fasch auf die Gesellschaft gerotzt worden, damit sich Männer und Frauen gegenseitig in die Wolle bekommen.

Falls nun einer mit "Steinigung", "Mittelalter" und "Frauenfeind" daher gekrochen kommt: Steinigung als Strafmaß wäre aufgrund der Schwere der Tqt durchaus berechtigt und denkbar. Ich persönlich lehne dies allerdings ab, da Mord mMn durch nichts gerechtfertigt werden kann. Vielmehr wren 15 Jahre verpflichtende Steinbruchtätigkeit bei Wasser und Brot angebracht. Anhand der Hinweise aus der Bibel zu Ehebruch und Steinigung ist klar, dass einst bekannt war, wozu die Aufweichung der Familie führt.


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