Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Staat gibt Macht nur mit Widerstand auf

Rainer ⌂, Tuesday, 17.04.2012, 21:12 (vor 4996 Tagen) @ Yussuf K

Wer ein Kind gezeugt hat, darf sich noch lange nicht als Vater bezeichnen.
Das urteilte soeben der Europäische Menschengerichtshof in Straßburg.
Tenor: Der biologische Vater muss sich mit eingeschränkten Rechten
abfinden, solange die Mutter mit einem anderen Mann lebt, der rechtlich als
Vater gilt.

Heerscharen von Juristen haben sich über Jahrhunderte abgemüht eine "sichere" Vaterschaft zu verrechtlichen. Jetzt wo man den ganzen Hokuspokus nicht mehr bräuchte, machen sie einen Tanz ums goldene Kalb daraus.

Mangels reeller Möglichkeiten eine Vaterschaft sicher festzustellen hat der Staat sich die Macht genommen die Vaterschaft einfach zu bestimmen. Diese Macht wird er nicht so einfach aufgeben. Das wird noch ein zähes Ringen.

Mit der Argumentation der Straßburger Richter könnte ich auch meinem Nachbarn das Auto wegnehmen und behaupten das Auto hätte es viel besser bei mir.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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