Man fragt sich echt, wessen Geistes Kind diese Leute sind!
Bitte nicht stören – werden leibliche Väter „entsorgt“?
Wer ein Kind gezeugt hat, darf sich noch lange nicht als Vater bezeichnen. Das urteilte soeben der Europäische Menschengerichtshof in Straßburg. Tenor: Der biologische Vater muss sich mit eingeschränkten Rechten abfinden, solange die Mutter mit einem anderen Mann lebt, der rechtlich als Vater gilt.
Das Urteil ist auf den ersten Blick absurd: Da zeugt ein Mann ein Kind, er ist sich sicher, dass er der Vater ist. Die Mutter lebt inzwischen mit einem anderen Mann zusammen, der sich um das Kind kümmert. Der Erzeuger des Kindes setzte alles daran, seine biologische Vaterschaft zu beweisen. Ein Gentest brachte dann auch die Gewissheit – der Mann ist tatsächlich der Erzeuger des Kindes. Doch darf er deshalb auch wie ein Vater für sein Kind sorgen?
Pech gehabt, urteilten nun die Richter des Europäischen Gerichtshofes in Straßburg. Begründung: Sobald der neue Mann an der Seite der Mutter sich regelmäßig um das Kind kümmert, muss sich der biologische Vater mit eingeschränkten Rechten begnügen. Heißt: Der Mann darf für sein Kind nicht wie ein Vater sorgen, obwohl der nachweislich das Kind gezeugt hat.
Bitte nicht stören - Das Kindeswohl hat Vorrang
Die Straßburger Richter bestätigten mit dem Urteil die in Deutschland geltende Rechtslage: Hat der neue Lebensgefährte die so genannte rechtliche Vaterschaft für ein fremdes Kind übernommen, kann der biologische Vater außen vor bleiben. Der Schutz des Gesetzes gilt allein dem intakten Familienverbund, in dem das Kind nun lebt – von den Richtern als „sozial-familiäre Beziehung“ bezeichnet. Dem Urteil gingen die Klagen zweier Väter voraus, die sich durch alle Instanzen gekämpft hatten. Der eine zeugte aus einer Affäre mit einer Frau ein Kind. Ein Vaterschaftstest bestätigte, dass er der leibliche Vater ist. Der neue Mann der Kindesmutter hatte die Vaterschaft jedoch anerkannt. Der Erzeuger klagte sich durch alle Instanzen, doch er hatte nur Pech – als Vater wurde er regelrecht „entsorgt“.
Begründung der Richter: Das Kind habe bereits einen „juristischen“ Vater, mit dem das Kind in einer stabilen familiären Beziehung lebt. Dann aber hat der Erzeuger keinen Anspruch darauf, diese Vaterschaft in Frage zu stellen, so die Richter. Der Grund: Äußere Störungen sollten im Interesse des Kindes vermieden werden.
Vaterschaftstest – wen interessiert das?
Ein anderer Vater scheiterte ebenfalls auf ganzer Linie. Bei ihm lag der Fall so: Seine Ex-Frau hatte ein Mädchen zur Welt gebracht. Der Mann war sicher, dass es von ihm stammte, doch die Kindesmutter hatte inzwischen einen neuen Partner, der die Vaterschaft sofort anerkannte. Das Paar heiratete. Zu einem Gentest kam es nicht, obwohl der klagende Vater darauf drängte. Er habe kein Recht, einen solchen Vaterschaftstest gerichtlich zu erzwingen, so die Richter. Wieder sorgte das Gesetz dafür, dass die neue intakte familiäre Beziehung nicht gestört wurde – auch nicht durch einen Gentest.
Beide Entscheidungen bestätigten eine Wertung des Gesetzgebers, „einem bestehenden Familienverband zwischen dem betroffenen Kind und seinem rechtlichen Vater, der sich regelmäßig um das Kind kümmert, Vorrang einzuräumen gegenüber der Beziehung zwischen dem (angeblichen) leiblichen Vater und seinem Kind“. Die beiden genannten Fälle waren auf die vollständige Anerkennung als rechtlicher Vater ausgerichtet - und damit darauf, die Vaterschaft des existierenden juristischen Vaters anzufechten.
Für die Justiz steht also der Schutz der Familie an oberster Stelle. Wer dazu gehört, bestimmt nicht die Evolution, sondern die deutsche Justiz.
Der Gesetzgeber gewährt einem "Lebensverband" (Anmerkung: neue Bezeichnung!) also Vorrang vor biologischen Bindungen. Wenn die AE-Mutti mal wieder für 12 Wochen einen neuen Stecher hat, dann ist das ein neuer "Lebensverband" und mit ums Kind kümmern kann man auch den sexuellen Missbrauch von Kindern bezeichnen, der vorrangig von "Stiefväter", seltenst von eigenen Vätern vollzogen wird. Hut ab, wenn die Gesetzgeber das als "schutzwürdig" betrachten. Ich zweifle auf dieser Grundlage die Legitimität des Gesetzgebers grundlegend an, weil sie den Interessen unseres Volkes respektive den Kindesinteressen zuwiderhandelt.
Das Thema "Kindeswohl" rückt allerdings auch immer stärker in den Fokus, denn es muss erst einmal grundlegend geklärt werden, was das eigentlich ist. Bis heute, seit Gründung der BRD, ist dieser Begriff juristisch nicht geklärt. Um noch viele Väter entsorgen zu könne, wird sich diese Regierung damit sicher nochmal 10-15 Jahre Zeit damit lassen.
Es ist unfassbar. Das Gesamtsystem ist krank!
Handeln! Unsere Forderungen unter www.vaeterentsorgung.de.vu
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- Man fragt sich echt, wessen Geistes Kind diese Leute sind! -
Yussuf K,
17.04.2012, 12:48
- Hier offenbart sich auch wieder feministisches Gedankengut! - Lupo, 17.04.2012, 13:15
- Ohne Worte ..... -
Nemetzki,
17.04.2012, 15:54
- Leider nur Dampf (kT)
-
Krankenschwester,
17.04.2012, 15:56
- Leider nur Dampf (kT)
- Man fragt sich echt, wessen Geistes Kind diese Leute sind! -
Zwölf,
17.04.2012, 16:01
- Man fragt sich echt, wessen Geistes Kind diese Leute sind! -
Yussuf K,
17.04.2012, 16:39
- Man fragt sich echt, wessen Geistes Kind diese Leute sind! - Zwölf, 17.04.2012, 17:02
- Tellerrand -
Bero,
17.04.2012, 17:05
- Tellerrand -
Yussuf K,
17.04.2012, 17:24
- Tellerrand -
DvB,
17.04.2012, 18:03
- Tellerrand -
Lupo,
17.04.2012, 18:53
- Tellerrand -
DvB,
17.04.2012, 20:20
- Du gehst mir echt auf den Sack! -
Lupo,
17.04.2012, 21:02
- Könnte Dir so passen. -
DvB,
17.04.2012, 21:16
- (kt)
-
Lupo,
17.04.2012, 22:02
- (kt)
- Könnte Dir so passen. -
DvB,
17.04.2012, 21:16
- Du gehst mir echt auf den Sack! -
Lupo,
17.04.2012, 21:02
- Tellerrand -
DvB,
17.04.2012, 20:20
- Tellerrand -
Lupo,
17.04.2012, 18:53
- Tellerrand -
DvB,
17.04.2012, 18:03
- Tellerrand -
Yussuf K,
17.04.2012, 17:24
- Kannst Du das auch übersetzen (Ich mein von Spastideutsch in Deutsch)? -
DerFamilienberater,
18.04.2012, 02:59
- Unterschreib ich! - Lupo, 18.04.2012, 10:33
- Man fragt sich echt, wessen Geistes Kind diese Leute sind! -
Yussuf K,
17.04.2012, 16:39
- Der Staat gibt Macht nur mit Widerstand auf - Rainer, 17.04.2012, 21:12
- Kein Problem, die Loesung ist sehr einfach! - Nikos unangemeldet, 17.04.2012, 21:55
- sorgt für's Kindeswohl - Muddi, 18.04.2012, 01:40