Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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17-jähriger Deutscher nach Urlaubsflirt verhaftet

Odin, Friday, 29.06.2007, 02:39 (vor 6749 Tagen) @ Ralf

Nicht zwei oder drei Jahre, sondern "bis 14", "von 14-17" und "18-21"
und "ab 21". Im Prinzip bedeutet das, daß du mit der nächstunteren
Stufe verkehren darfst.


So klingt das auch schon viel vernünftiger, aber demnach ist die
ursprünglich verlinkte Aufstellung fehlerhaft, den
dort 14-16 : < 14 (und < 14 : 14-16) ein '-' für "verboten".

Gruß Ralf

Oh, da wird nochmal eine Grenze bei 16 gezogen.... Kann ich mir kaum vorstellen, daß ein Richter da nochmal eine Grenze zieht.
Aber wie du siehst, kann das urteil tatsächlich so ausfallen, wie der Richter gefrühstückt hat und ob das Ei weich oder zu hart war - je nach Lust und Laune und wenn der Jugendliche (natürlich der Junge) blöd rüberkommt, kann er genauso lange sitzen wie der Junge in der Türkei.
Aber die blöden Türken kapieren ja unsere "Feinheiten" nicht :-)
Das war mal ein "braver" Junge und den darf man nicht einsperren - jedenfalls nicht in der Türkei

--
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