Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

17-jähriger Deutscher nach Urlaubsflirt verhaftet

Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 25.06.2007, 03:14 (vor 6753 Tagen) @ Odin

Die rechtliche Lage ist in Deutschland außerdem doch ein wenig anders.
Zwar verboten wird kein Richter einen 17jährigen verurteilen, wenn er mit
einer 13järhigen sex verkehrt.

Aber vielleicht eine Richterin?

Bist Du da sicher, Odin? Bei wikipedia steht zum §176 Folgendes:

"Es ist somit unerheblich, ob die sexuellen Kontakte mit Einwilligung des Kindes geschahen und welches Alter der Täter hat. (Ausnahme: Eine Bestrafung nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt die Volljährigkeit des Täters voraus.) Kinder als Täter sind wegen der fehlenden Strafmündigkeit, deren Altersgrenze ebenfalls bei 14 Jahren liegt, vor Bestrafung, nicht jedoch vor Ermittlung geschützt. Auch jugendliche Täter haben mit juristischen Sanktionen zu rechnen. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind in etwa 6 Prozent der erfassten Fälle mit ermitteltem Tatverdächtigen bei sexuellen Handlungen mit Kindern die Verdächtigen selbst Kinder, insgesamt über 20 Prozent entfallen auf Kinder und Jugendliche."

Wie würde sich die Täuschung über das Alter durch das Mädchen vor Gericht auswirken?

Hier mal eine Aufstellung zur rechtlichen Lage in Deutschland, Österreich und der Schweiz.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]


gesamter Thread:

 

powered by my little forum