Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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17-jähriger Deutscher nach Urlaubsflirt verhaftet

Odin, Tuesday, 26.06.2007, 02:47 (vor 6752 Tagen) @ Ralf

Diese Aufstellung wundert mich in Bezug auf Deutschland etwas. Wäre mir
zumindest neu, dass Sex zwischen einem 14- und einer 13-jährigen (oder
umgekehrt) strafrechtlich verfolgt wird. Gibt's da nicht auch irgendeine
Altersdifferenzklausel ("nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht
mehr als 2 - oder vielleicht auch 3 - Jahre beträgt")?

Nicht zwei oder drei Jahre, sondern "bis 14", "von 14-17" und "18-21" und "ab 21". Im Prinzip bedeutet das, daß du mit der nächstunteren Stufe verkehren darfst. "Im Prinzip", weil natürlich trotzdem noch Grenzen da sind (17jähriger mit 4jähriger...) und natürlich auch das Aussehen eine Rolle spielt.
Gabs vor kurzem im Alpamare in Bad Tölz, wo ein älterer Mann mit einem 13jährigen verkehrt hat. Ist zwar verurteilt worden, aber relativ mild, weil der 13jährige schon sehr volljährig aussah.

--
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