Tote dürfen das nicht beantragen!
Das ist auch lustig:
"2. wenn die verletzte Person nicht innerhalb von drei Monaten nach der Tat die Überlassung der Wohnung schriftlich vom Täter verlangt oder"
http://dejure.org/gesetze/GewSchG/2.html
Demnach dürften tote Personen dies als nicht beantragen?
gesamter Thread:
- GewSchG ist nichtig -
DvB,
01.03.2012, 19:31
- Tote dürfen das nicht beantragen! - DachpappeMeier, 01.03.2012, 19:44
- GewSchG ist nichtig -
Egal,
01.03.2012, 23:39
- GewSchG ist nichtig -
DvB,
02.03.2012, 00:18
- GewSchG ist nichtig -
Egal,
02.03.2012, 10:14
- GewSchG ist nichtig - DvB, 02.03.2012, 23:54
- GewSchG ist nichtig -
Egal,
02.03.2012, 10:14
- GewSchG ist nichtig -
DvB,
02.03.2012, 00:18