Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aus dem Nähkästchen: Frauen und Realität

Detektor heute nörgelig, Thursday, 26.01.2012, 19:27 (vor 5080 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Soll heissen, dass der Gesetzgeber schon lange davon ausgeht, dass Frauen nicht für voll zu nehmen sind, er will von kriminellen Frauen nichts wissen.

Im letzten Halbsatz kommt es "richtiger" rüber: er will davon nichts wissen. Soll heißen, aus ideologiebehafteten Gründen werden Frauen von Verantwortung freigestellt. Dass sie zur Verantwortungsübernahme nicht in der Lage wären und der Gesetzgeber und Judikative aufrichtig daran glauben, das heißt es nicht.

Die Spitze der weiblichen Privilegierung ist, dass Frauen bislang immer mit jedwedem Einwand gegenüber väterlicher Sorge nach Trennung gehört werden, sprich, der Vater in die Röhre guckt, wenn die Mutter das so will, weil der Gesetzgeber ja angeblich davon ausgehen durfte, dass Frauen in so einem Fall immer im Hinblick auf das Kindeswohl handeln würden.

Man stelle sich nur mal vor, das würde man auf das SGB hinsichtlich der Sozialleistungs-Regelungen übertragen: Die Sozialbehörde darf keinen Einblick in die Vermögenswerte des Antragsstellers nehmen, weil... ja warum nicht? Weil der Gesetzgeber davon ausgehen durfte, dass Menschen keinen Antrag stellen würden, wenn keine Sozialbedürftigkeit vorläge und sie immer im Einklang mit ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung handeln.

*Lol*


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