Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aus dem Nähkästchen: Frauen und Realität

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 26.01.2012, 16:59 (vor 5080 Tagen) @ Detektor

... ansonsten müsste man ihnen allerdings
wirklich jede Verantwortungsübernahme absprechen.

Genau das habe ich gemeint.
Denn ein Einlenken geschieht ja nicht aus Einsicht, sondern nur aus Angst vor Strafe.

Und wenn Du einen Blick ins Strafgesetzbuch wirfst, wirst Du darin kaum Taten finden, die Frauen begehen. Die wenigen, die Du doch findest, werden zudem straffrei gestellt (§ 218) oder, wie Kindesunterschiebung, Falschbeschuldigung etc. einfach nicht vefolgt. Soll heissen, dass der Gesetzgeber schon lange davon ausgeht, dass Frauen nicht für voll zu nehmen sind, er will von kriminellen Frauen nichts wissen.

Wir erleben das ja auch immer wieder bei Eheverträgen, die als sittenwidrig aufgehoben werden mit der Begründung, die Frau sei trotz Beratung zu dämlich gewesen, die Sache zu überblicken. Übernahme von Verantwortung sieht anders aus.

Viele Grüsse
Wolfgang


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