Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lösung...

Kritiker, Monday, 28.11.2011, 18:16 (vor 5141 Tagen) @ Mitwisser

Trotz aller Wut mit ihr kommunizieren, sehr zeitnah, nächster oder übernächster Tag, die Anzeige kann sie folgenlos für sie selbst zurückziehen, die Sache wird dann i.d.R. vom STA (mit evtl. abenteuerlicher Begründung) eingestellt.

Ansonsten Gegenanzeige wg. _gefährlicher_ Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung (evtl. auch Diebstahl oder Betrug, ob es stimmt ist egal, sie lügt ja auch) und Falschbeschuldigung.

In der dann entstehenden Pattsitution wird das dann meist auch vom STA mit div. Begründugen eigestellt, z.B. bezgl. der Vorwürfe gegen die Frau wg. mangelendem öff. Interesse, bzgl. jender gegen den Mann wg. fehlender Nachweisbarkeit.

Wenn alles nicht zieht, halt die harte Tour...


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