Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Bei einigen jungen Frauen scheints langsam an zu dämmern!

Sigmundus Alkus @, Sunday, 27.11.2011, 23:55 (vor 5141 Tagen) @ 12

"Ach, du meinst die 2 Jahre Ehegattenunterhalt. Oh ihr Armen! Werdet gar
gezwungen, die Folgen für eure Entscheidungen zu tragen, anstatt sie der
Allgemeinheit aufzubürden. Und das glatte zwei Jahre lang. Ich wein dann
morgen um euch. Heut hab ich keine Zeit mehr."

Der Ehegattenunterhalt ist nicht auf 2 Jahre beschränkt. Wovon Du hier offensichtlich redest, ist der Betreuungsunterhalt, der nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden muss (mit allerdings seeeeehr weitreichenden Ausnahmen). Unterhalt muss aber auch wegen Alters, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit oder unter Umständen auch bei schlichter Arbeitslosigkeit gezahlt werden. Eine feste zeitliche Obergrenze existiert nicht.

Also, wie wär´s mit: Erst informieren, dann posten?


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