Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ein ranghoher Mitarbeiter aus dem Frauenministerium scheut sich vor Antworten.

Kuchlbauer, München, Wednesday, 19.10.2011, 12:46 (vor 5182 Tagen) @ User 1723

Jeder ist im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit irgendeinem gegenüber Rechenschaftspflichtig. Auch ein Staatssekretär und Bundestagsabgeordneter, denn dieser hat einen Wählerauftrag und wir sind die Wähler!

Es ist nicht ganz schlüssig, warum du diesen Personenkreis so vehement verteidigst, aber eines müsstest du doch hier gemerkt habe und das lässt sich ganz sicher verallgemeinern: Hier im Forum haben in dieser Sache so ziemlich alle eine Meinung und das wirst du auch nicht ändern, denn deine Argumentation ist völlig unsubstantiiert.

Ich bin sogar dafür, dass Politiker nach Ende der Legislaturperiode/ ihrer Abwahl gegenüber ihren Wählern öffentlich Rechenschaft über ihre "erfolgreiche Tätigkeit" im Auftrage des Wählers ablegen. Dann müsste z.B. Frau Koch-Mehrin öffentlich erklären, warum sie in Brüssel nicht in Erscheinung tritt, aber dafür ein hohes Einkommen einstreicht. Für mich müsste eine solche "öffentliche Rechenschaftslegung" im Wahlrecht als Pflicht für diesen Personenkreis parafiert werden, genauso wie ich eine Politikerhaftung für verursachte Schäden favoritisiere. Wenn Politiker für Fehlentscheidungen haften müssen, dann wäre manche der Entscheidungen der letzten 8 Wochen nicht getroffen worden.

Bitte langweile uns hier nicht mehr.

Führt eich ...


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